Rechtliche Beratung bei Zwangsversteigerungen in Würzburg
Die Anwaltskanzlei Lothar Wegener bietet Ihnen eine Vertretung, wenn Ihnen eine Teilungs- oder Zwangsversteigerung bevorsteht oder für Sie durchgeführt werden soll.
Ihr Anwalt für Zwangs- und Teilungsversteigerungen
Bei einer Zwangsversteigerung handelt es sich um ein Verfahren, das mit staatlichen Mitteln den Anspruch eines Gläubigers durchsetzt.
Bei einer Teilungsversteigerung handelt es sich um ein Verfahren, das mit staatlichen Mitteln den Anspruch eines oder mehrerer Mitberechtigter einer ansonsten unteilbaren Immobilie oder eines Grundstücks auf Auflösung der Gemeinschaft mit staatlichen Mitteln durchsetzt.
Beteiligte am Verfahren
Am Verfahren einer Teilungsversteigerung sind mehrere Mitglieder der Miteigentümergemeinschaft oder Erbengemeinschaft beteiligt.
Während es bei der Zwangsversteigerung Gläubiger gibt, die das Verfahren betreiben, handelt es sich bei den Betreibern eines Teilungsversteigerungsverfahrens um Beteiligte.
In beiden Verfahren, der Teilungsversteigerung und der Zwangsversteigerung, ist jeweils das Amtsgericht zuständig, in dessen Bereich sich das zu versteigernde Objekt befindet.
Ablauf einer Teilungsversteigerung oder Zwangsversteigerung
In beiden Verfahren wird zunächst nach Antragstellung eine rangwahrende Beschlagnahme des Objektes durchgeführt. Das zu versteigernde Objekt ist zu bewerten und der Verkehrswert durch das Gericht im Beschlusswege festzusetzen. Das Teilungsversteigerungsverfahren ist ein besonders ausgestaltetes und komplexes Verfahren, weshalb die anwaltliche Vertretung von Miteigentümern oder Mitgliedern der Erbengemeinschaft oder auch von Schuldnern im Verfahren dringend angeraten ist.
Ihre Rechte und Pflichten
Sie haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Widerspruch gegen die Zwangsversteigerung einzulegen. Ihnen steht es zu, eine Immobilie selbst zu veräußern anstatt diese im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu verkaufen. Sie müssen die finanziellen Verhältnisse, die in direkter oder indirekter Verbindung mit dem Objekt stehen, offenlegen. Ihnen obliegt die Instandhaltung des Objekts bis zur privaten Veräußerung bzw. dem Verkauf im Rahmen einer Zwangsversteigerung.
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eines Verfahrens zur Teilungs- oder Zwangsversteigerung?