In manchen Fällen hilft die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, um Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft zu vermeiden. Die Anwaltskanzlei Lothar Wegener unterstützt Sie bei allen Fragen und Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Trauerfall auf Sie zukommen.
Mit einem Trauerfall ergeben sich für die Hinterbliebenen bürokratische Formalitäten und gesetzliche Handlungspflichten. Gerade in einer Trauersituation die richtigen Entscheidungen zu treffen, fällt nicht immer leicht.
Als Testamentsvollstrecker wird eine vom Erblasser benannte Person bezeichnet, die zur Verwaltung dessen Nachlasses befähigt wurde und somit rechtlich zur Durchsetzung des letzten Willens legitimiert ist. In Ihrem Testament muss klar formuliert sein, dass Sie eine Vollstreckung durch die von Ihnen gewählte Person anordnen.
Ablauf einer Testamentsvollstreckung
Die Abwicklungsvollstreckung ist der Regelfall. Der Testamentsvollstrecker bestimmt den Wert Ihres hinterlassenen Vermögens. Ausstehende Verbindlichkeiten werden von ihm ermittelt und beglichen. Zudem teilt er den Erben ihren Anteil zu und sorgt dafür, dass bestimmte Wünsche Ihrerseits umgesetzt werden.
Die Verwaltungsvollstreckung umfasst die Verwaltung bestimmter Vermögensteile und -rechte
Bei der Dauervollstreckung wird der Nachlass für den Erben verwaltet. Längstens für dessen Lebenszeit.
In einem Beratungsgespräch werden folgende erbrechtliche Fragen geklärt:
Soll ich die Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
Wie erfahre ich, was mir zusteht; wie komme ich an mein Erbe?
Was unternimmt das Nachlassgericht?
Welche Fristen sind zu beachten?
Brauche ich einen Erbschein?
Wie sichere ich Konten des Erblassers?
Was tun bei Schulden in unbekannter Höhe?
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Was tun bei Auslandskonten oder Immobilien im Ausland?
Wie verhalte ich mich gegenüber Pflichtteilsberechtigten?
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?